[385]Königsbann, ursprünglich der obrigkeitliche Befehl des Königs, dann die auf die Übertretung des Befehls gesetzte Buße, endlich soviel wie die Banngewalt des Königs, s. Bann, S. 353.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 385.