Königssohn, der

[1706] Der Königssohn, des -es, plur. die -söhne, der Sohn eines Königes, in der dichterischen Schreibart, welcher außer derselben ein Prinz, oder königlicher Prinz genannt wird. Eben dieses gilt von dem Worte Königstochter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1706.
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