[1706]Der Königssohn, des -es, plur. die -söhne, der Sohn eines Königes, in der dichterischen Schreibart, welcher außer derselben ein Prinz, oder königlicher Prinz genannt wird. Eben dieses gilt von dem Worte Königstochter.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1706.