[1828] * Kündig, -er, -ste, adj. et adv. von dem Nebenworte kund, in passiver Bedeutung, für bekannt, kund, kundbar; wo es nur noch im Oberdeutschen üblich ist. Kündig werden, kund, bekannt. Kündig machen, Opitz. So kündig bin ich ihm, Dach.
Kündig ists, daß in der Welt
Sich zum Guten Böses finde,
Logau.
Die Hochdeutschen haben es nur in den Zusammensetzungen landkündig, stadtkündig, weltkündig, im ganzen Lande, in der ganzen Stadt, in der ganzen Welt bekannt, S. diese Wörter, ingleichen Kündlich.
Adelung-1793: Kundig