Kundig

[1828] Kundig, -er, -ste, adj. et adv. von dem Hauptworte die Kunde, in thätiger Bedeutung, Kenntniß von einer Sache besitzend, eine klare oder deutliche Vorstellung von derselben habend; mit der zweyten Endung des Hauptwortes. 1) In der weitesten Bedeutung. Einer Sache kundig seyn. Eines Landes, aller Wege in einem Lande kundig seyn. Ein der Sache kundiger Mann. 2) In engerer Bedeutung, viele zusammen hangende klare oder deutliche Vorstellungen von einer Sache habend; in Gestalt eines Hauptwortes, doch nur in den Zusammensetzungen, Geschichtskundiger, Naturkundiger, Sprachkundiger, Sternkundiger, Herzenskündiger, (besser Herzenskundiger,) Kräuterkundiger u.s.f. 3) In noch engerer Bedeutung, durch die Übung erlangte Kenntnisse besitzend, erfahren; nur in einigen Fällen. Einer Sprache kundig seyn. Im Oberdeutschen ist es in dieser Bedeutung üblicher. Noch Stimmens kündig war, Opitz. Der es auch auf eine noch ungewöhnlichere Art mit dem Infinitiv und dem Worte zu gebraucht:


Bist kündig aufzuschließen

Des Himmels blaue Burg.


Im gemeinen Leben auch in dieser Bedeutung zuweilen kündig, im Dän. kyndig, im Schwed. kunnig. In der letzten Bedeutung hatte man ehedem auch das Hauptwort Kündigkeit oder Kundigkeit, welches Geschicklichkeit, Kunst, Erfahrung bedeutete, und für List schon bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt. Gelihsenere kundekeit, gleißnerische Arglist, Reinmar von Zweter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1828.
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