Kammerfest, das

[1485] Das Kammerfêst, des -es, plur. die -e, an großen Höfen, z.B. zu Wien, ein Fest, welches nur von der Herrschaft und den zunächst zu ihrer Person gehörigen Personen, in den geheimen Zimmern des Hofes gefeyert wird; zum Unterschiede von einem Feste, welches von dem ganzen Hofe gefeyert wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1485.
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