[1485] Das Kammerfêst, des -es, plur. die -e, an großen Höfen, z.B. zu Wien, ein Fest, welches nur von der Herrschaft und den zunächst zu ihrer Person gehörigen Personen, in den geheimen Zimmern des Hofes gefeyert wird; zum Unterschiede von einem Feste, welches von dem ganzen Hofe gefeyert wird.