[1484] Die Kämmerēy, plur. die -en, die zur Kammer in den drey ersten engern Bedeutungen dieses Wortes gehörigen Personen, die unter der Aufsicht eines Kämmerers stehenden Personen, die Expedition, von welcher die dahin gehörigen Sachen ausgefertiget werden, und der Ort, wo dieselbe ihre Sitzungen hat. Siehe Kämmerer 1. Besonders die zur Verwaltung der Einkünfte eines Stiftes, einer Stadt oder Gemeinheit gehörigen Personen,[1484] der Ort, wo sie sich versammeln, der Ort wo diese Einkünfte verwahret werden, und diese Einkünfte selbst; wo Kämmerey in kleinern Staaten eben das ist, was Kammer in größern bedeutet. S. auch Kämmerer 4.