[1485] Der Kammerheitzer, des -s, plur. ut nom. sing. ein geringer Bedienter an Höfen, welcher die fürstlichen Wohnzimmer heitzet, zum Unterschiede von dem Stubenheitzer für die Kammerleute. Ingleichen ein Bedienter, welcher die Zimmer einer Finanz-Kammer, oder eines Kammergerichtes heitzet.