[1485] Der Kammerhêrr, des -en, plur. die -en, vornehme Hofbediente von Adel, welche die Aufwartung bey einer fürstlichen[1485] Person in ihren Wohnzimmern haben, und welchen an großen Höfen noch ein Ober-Kammerherr vorgesetzet ist; adelige Kammerbediente vom ersten Range. Dessen Gattinn, die Kammerherrinn. Im mittlern Lat. Cambellanus, Cambrerius, Franz. Chambellain. S. Kämmerling.