[1486] Die Kammerjungfer, plur. die -n, eine Jungfer, d.i. unverheirathete Frauensperson, welche ihre Herrschaft in ihren Zimmern bedienet, und besser gehalten wird, als ein Kammermädchen; zum Unterschiede von einer Hausjungfer, welche die Haushaltung führet. Ehedem die Gürtelmagd. Im Scherze und mit Verachtung das Kammerkätzchen.