[1486] Der Kammerjäger, des -s, plur. ut nom. sing. ein fürstlicher Jäger, welcher seinen Herrn auf der Jagd und im Jagdwesen bedienet, aber von einem Leibjäger zuweilen noch verschieden ist. Im Scherze wird auch ein Mäuse- und Katzenfänger ein Kammerjäger genannt.