[1486]Der Kammerkutscher, des -s, plur. ut nom. sing. ein Kutscher, welcher die Kammerleute, d.i. die zur nächsten Bedienung einer fürstlichen Person bestimmten Leute fähret; zum Unterschiede von dem Leib- und Hofkutscher.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1486.