[1487]Das Kammermädchen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Mädchen, d.i. junge Weibesperson, welche zur Bedienung ihrer Herrschaft in ihrem Zimmer bestimmt, und geringer ist, als eine Kammerjungfer; zum Unterschiede von dem Hausmädchen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1487.