Kämmerling, der

[1486] Der Kämmerling, des -es, plur. die -e. 1) * Ein Kämmerer, d.i. Kammerbedienter eines Fürsten vom höchsten Range; eine veraltete Bedeutung, in welcher man nur noch zuweilen das Ital. Camerlengo zu übersetzen pflegt, den Cardinal-Kämmerer des päpstlichen Hofes zu bezeichnen. 2) * Ein Kammerherr;[1486] eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher es ungeschickte Übersetzer noch zuweilen beybehalten. 3) * Ein Kammerdiener, in welcher auch veralteten Bedeutung es noch 3 Macc. 5, 12 vorkommt. 4) Ehedem wurden auch die Kammerknechte Kämmerlinge genannt, welchen Nahmen in den Öthmarschen Hofrechten noch die kurmödigen Unterthanen führen. In allen diesen Fällen im mittlern Lat. Camarlingus, Camberlingus, Camerlengus, Camerlingus, im Ital. Camerlengo. Schon Notker gebraucht Chamerlinga für einen Diener. S. -Ling.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1486-1487.
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