[1488]Die Kammerschuld, plur. die -en, eine Schuld, welche eine fürstliche Finanz-Kammer im Nahmen des Fürsten zu bezahlen hat; zum Unterschiede von einer Landesschuld im engern Verstande.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1488.