[1489] Das Kammerziel, des -es, plur. die -er. 1) Das Ziel, oder der Termin, in welchem die Reichsstände das zur Unterhaltung des Kammergerichtes zu Wetzlar bestimmte Geld zu bezahlen schuldig sind. 2) In figürlicher und gewöhnlicherer Bedeutung, diejenige Geldsumme selbst, welche jeder Reichsstand zu diesem Behufe zu bezahlen hat. S. Ziel.