[267]Kammerziel, 1) Beiträge der Reichsstände zur Unterhaltung des ehemaligen Reichskammergerichts; 2) die Termine zur Zahlung jener Beiträge; waren sie rückständig, so wurden sie in Ausstandsterminen eingezogen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 267.