[1510] Das Kastenhaus, des -es, plur. die -häuser, in einigen Oberdeutschen Gegenden, ein Haus, worin gewisse Einkünfte gesammelt und verwahret werden. So wird in Nördlingen die Commende des Deutschen Ordens das Kastenhaus genannt, welchem ein Kastner vorgesetzet ist. S. 2. Kasten 3.