[1510] Der Kastenhêrr, des -en, plur. die -en, in verschiedenen Oberdeutschen Gegenden, der Vorgesetzte einer Casse, besonders ein Rathsherr, so fern er die Stadt-Casse oder einen Zweig derselben zu verwalten hat; im mittlern Lat. Arcarius. S. 2. Kasten 3.