[1523] Die Kauflehen, plur. ut nom. sing. die Lehen oder Lehenwaare, welche man von einem erkauften lehnbaren Bauergute dem Lehensherren bezahlet, die Kauflehenwaare; zum Unterschiede von der Sterbelehen, Erblehen u.s.f. An andern Orten der Kaufhandlohn, die Anfahrt, der Leihkauf, der Ehrschatz u.s.f. S. Handlohn und Lehenwaare.