Kauflehen, die

[1523] Die Kauflehen, plur. ut nom. sing. die Lehen oder Lehenwaare, welche man von einem erkauften lehnbaren Bauergute dem Lehensherren bezahlet, die Kauflehenwaare; zum Unterschiede von der Sterbelehen, Erblehen u.s.f. An andern Orten der Kaufhandlohn, die Anfahrt, der Leihkauf, der Ehrschatz u.s.f. S. Handlohn und Lehenwaare.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1523.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: