[1525]Der Kaufschilling, des -es, plur. die -e. 1) Das Kaufgeld, dasjenige Geld, welches man für eine erkaufte Sache gibt oder gegeben hat. 2) Das Angeld, welches man zur Befestigung des geschlossenen Kaufes darauf bezahlet. S. Schilling.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1525.