[1525] * Der Kaufschlag, des -es, plur. inus. ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, für Kaufhandel, Handlung, welches noch im Ober- und Niederdeutschen gangbar ist, wo auch kaufschlagen so wohl kaufen, als handeln bedeutet. Vermuthlich in Beziehung auf den Handschlag, womit ein Kaufvertrag oft befestiget wird. In weiterer Bedeutung ist der Kaufschlag in einigen Gegenden ein jeder Contract.