[1527] Die Kbeche, plur. die -n, eine unrechtmäßige Ehe, diejenige Verbindung, wo zwey Personen ehelich mit einander leben, ohne durch die Kirche dazu berechtiget zu seyn; mit einem Lat.[1527] und nunmehr gewöhnlicher gewordenen Ausdrucke, der Concubinat. In den Monseeischen Glossen Chepisoth. S. Kebsweib.