[1528] Das Kbskind, des -es, plur. die -er, ein uneheliches Kind; ein Wort, welches wenig mehr gebraucht wird. In einer Oberdeutschen Urkunde von 1308 Chebes-Chind. Ehedem sagte man auch Kebssohn und Kebstochter in eben diesem Verstande. S. Kebsweib.