[1528]Der Kbsmann, des -es, plur. die -männer, eine Person männlichen Geschlechtes, mit welcher eine weibliche Person ehelich lebt, ohne rechtmäßig mit derselben verbunden zu seyn; ein größten Theils veralteter Ausdruck.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1528.