Keller (2), der

[1544] 2. * Der Kêller, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Kellerinn, ein nur in einigen Gegenden übliches und aus Kölner verderbtes Wort, so wohl einen Kölner, d.i. Hüfener, zinspflichtigen Besitzer eines Hufengutes, als auch, und zwar am häufigsten, einen Vorgesetzten derselben zu bezeichnen; in welchem letztern Verstande es so wohl im Österreichischen, als auch am Niederrheine vorkommt, wo Amtskeller so viel als Amtsverwalter ist, einen Beamten zu bezeichnen, der das Cameral-Wesen eines Amtes besorget, und unmittelbar auf den Amtmann folget, dessen Gebieth alsdann auch die Kellerey oder Amtskellerey genannt wird. Es ist aus dem mittlern Lat. Colonarius entlehnet. S. Kölnhof.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1544.
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