[1583] Der Kirchenälteste, des -n, plur. die -n, diejenigen Personen einer Gemeinde, welchen die Verwaltung der Güter und Einkünfte der Kirche eines Ortes anvertrauet ist, weil man dazu ehedem die ältesten Personen aus der Gemeinde zu wählen pflegte. An andern Orten werden sie Kirchenvorsteher, Kirchenpfleger, Kirchenväter, Kirchväter, Kirchmeister u.s.f. genannt.