[1583] Das Kirchenamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein kirchliches oder gottesdienstliches Amt. 2) An einigen Orten ist das Kirchenamt ein Collegium solcher Personen, welche über die Verwaltung und Anwendung der Kirchengüter eines Ortes gesetzt sind. 3) An noch andern Orten wird das Consistorium, oder der Kirchenrath, das Kirchenamt genannt.