[1590] 2. Kirren, verb. reg. act. von kirre, zahm, zahm machen, im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart.
Dich hat die Heimath der Guineen
Oft zärtlich und gekirrt gesehen,
Haged.
Wo aber auch die letzte Bedeutung des vorigen Zeitwortes Statt findet.