[1626] Das Klêpperlehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein bürgerliches Lehen, dessen Besitzer statt der Ritterdienste dem Lehenherren in gewissen Fällen einen Klepper zu dessen Gebrauche halten, oder statt dessen ein bestimmtes Maß Getreide liefern muß; Feudum caballinum. Ein solcher Lehensmann wird ein Kleppermann, und das Pferd, welches er stellen muß, der Lehenklepper genannt.