[523] Das Klepperlehen heißt ein solches bürgerliches Lehen, wo der Besitzer dem Lehnsherrn statt der Ritterdienste einen Klepper bei gewissen Fällen zu dessen Gebrauch halten, oder wenigstens statt dessen eine bestimmte Quantität Getreide abliefern muß. Der Lehensmann heißt Kleppermann und das Pferd, das er stellen muß, ein Lehenklepper.