[1634] Das Klippwêrk, des -es, plur. die -e. 1) Im gemeinen Leben, geringe oder kleine Waaren, welche im Verkehre klippen oder klappern, dergleichen kleine hölzerne Gefäße, hölzernes Spielwerk u.s.f. sind; ohne Plural. 2) In den Münzen, eine Maschine, und die ganze dazu gehörige Anstalt, Scheidemünzen vermittelst des Schlagens mit dem Hammer zu prägen; von klippen, klappen oder schlagen. S. Klipp und 1. Klippe.