Klippwerk

[583] Klippwerk, 1) hölzerne Spielwaaren u. kleines hölzernes Geräthe; der Handel damit, Klippkram, wird von Klippkrämern betrieben; 2) früher zum Prägen der Scheidemünze gebräuchliche Maschine; der Oberstempel saß an einer senkrecht stehenden Stange, gegen welche von oben Hammerschläge geführt wurden; auf diese Weise wurden Avers u. Revers zugleich geprägt; vgl. Münzmaschine.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 583.
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