[583] Klippwerk, 1) hölzerne Spielwaaren u. kleines hölzernes Geräthe; der Handel damit, Klippkram, wird von Klippkrämern betrieben; 2) früher zum Prägen der Scheidemünze gebräuchliche Maschine; der Oberstempel saß an einer senkrecht stehenden Stange, gegen welche von oben Hammerschläge geführt wurden; auf diese Weise wurden Avers u. Revers zugleich geprägt; vgl. Münzmaschine.