[1715] Das Kopfstück, des -es, plur. die -e. 1) Ein Stück von dem Kopfe. Das Kopfstück von einem Fische. 2) Eine Art einheimischer und ausländischer Silbermünzen, von verschiedenem Werthe zwischen 4 und 6 Groschen. In Böhmen gilt ein Kopfstück 20 Kreuzer, oder 5 Gr. 4 Pf. Convent. Geld; in Bremen 12 Grot oder 4 Groschen; in Dänemark 20 Schilling courant, oder 5 Gr. 10 Pf. In Nürnberg machen 3 Kopfstücke einen Gulden, 41/2 aber einen Thaler. In Frankfurt am Main hält es 5 Batzen, 10 Alhus, oder 80 Pfennige. Man hat auch Englische und Spanische Kopfstücke, welche im Reiche 20 Kreuzer oder 5 Gr. 4 Pf. Meißnischer Währung gelten. Sie haben den Nahmen von dem darauf geprägten Kopfe des Landesherren. In Frankreich wurden sie zuerst unter Ludwig XII im Jahre 1513 geschlagen, und Gros Testons, und im Lat. Testones, Grossi[1715] Capitones genannt. Sie galten anfänglich 10, unter Franz II aber schon 12 Sols.