Kopfstück

[466] Kopfstück, im allgemeinen jede Münze mit dem Brustbild ihres Münzherrn, im engern Sinne die 20-Kreuzerstücke (Zwanziger) des Konventionsfußes, 35 Stück aus der rauhen und 60 aus der seinen Mark, gewöhnlich mit der Zahl (20) unter dem Reichsadler oder dem Landeswappen (vgl. Batzen). Gesetzlich wog es 6,6815 g=70,157 Pf. der Talerwährung; 1852–57 war das ganze und halbe K. = 1, bez. 1/2 lombardische Lira 9/10 sein. Beim Übergang zum 24-Guldenfuß erhielt das K. in Süddeutschland den Wert von 24 Kreuzer; dieses nebst 1/4 K. hatte auch der Kanton St. Gallen bis 1852 gesetzlich. Den Namen führten zeitweise auch die bremischen Stücke von 12 Groten, die dänischen von 20 Schilling und die englischen von 1 Schilling.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 466.
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