[1729] 2. Die Kost, plur. car. 1) Speise, als ein Collectivum, eßbare Körper, so fern sie als Speise gebraucht werden; am häufigsten im gemeinen Leben, und in Ansehung ihrer Beschaffenheit. Sich mit geringer Kost behelfen. Hausmannskost, gewöhnliche Speisen, wie man sie täglich in seinem Hause isset. Erdäpfel sind eine sehr nahrhafte Kost. In weiterer Bedeutung für Speise oder Lebensmittel, ist es veraltet. Ich mästete mich und meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost, Nehem. 5, 14, 18; von den Lebensmitteln, welche den Landpflegern gereicht werden mußten. Nur Hagedorn singt noch:
Die Freyheit kann der Kost Kraft und Gedeihen schenken,
Und die fehlt Fürsten oft bey ihrem Göttermahl.
Im Nieders. ist Zukost Zugemüse, und Vorkost ein Gericht, welches vor dem Hauptgerichte hergehet. 2) Noch mehr, der ganze Unterhalt, so fern er vornehmlich in der Speise bestehet. Dem Gesinde Kost und Lohn geben. Zu jemanden in die Kost gehen, zu ihm an den Tisch gehen, bey ihm gewöhnlich speisen und zwar für die Bezahlung. Bey jemanden in der Kost seyn. Sich zu jemanden in die Kost verdingen. Ein Kind bey jemanden in die Kost thun. Die freye Kost bey jemanden haben. Um die Kost, für die Kost dienen oder arbeiten. Jemanden in die Kost nehmen. S. Beköstigen.
Anm. Schon bey dem Stryker Chost, und im Schwabensp. Kost, für Unterhalt. Im Schwed. und Dän. ist Kost Speise. Es gehöret unstreitig zu dem Geschlechte des Zeitwortes kauen, von welchem das Nieders. Kuse, ein Backzahn, schon den Ableitungslaut s angenommen hat. S. auch Kosten, gustare, die Köste und Gast. Für Kost, Unterhalt, ist im Nieders. auch Hoolje üblich, von hollen, halten.
Adelung-1793: Kost (1), die