[533] Kost, ein in der Börsensprache bei Prolongationsgeschäften vorkommender, besonders in Wien üblicher Ausdruck. Kostgeschäft, soviel wie Reportgeschäft; Kostgeld, soviel wie Report; dieses zahlt derjenige, der Papiere in K. gibt (Kostgeber, Reportierter), an den, der sie in K. nimmt (Kostnehmer, Reportierender). Vgl. Prolongationsgeschäft und Report.
Adelung-1793: Kost (2), die · Kost (1), die
Meyers-1905: Kost [1]