[1732]Der Kostgänger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Kostgängerinn, eine Person, welche bey einer andern die Kost, d.i. den Unterhalt, gegen die Bezahlung genießet. Kostgänger haben oder halten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1732.