[1789] Die Kriegssteuer, plur. die -n. 1) Diejenige Steuer, welche die Unterthanen eines Staates zur Bestreitung der Kriegkosten entrichten; ehedem die Heersteuer, das Heergeld, Reisegeld. 2) Diejenige Steuer, welche feindlichen Unterthanen im Kriege aufgelegt wird, und von welcher die Brandschatzung eine Art ist.