Kriegssteuer, die

[1789] Die Kriegssteuer, plur. die -n. 1) Diejenige Steuer, welche die Unterthanen eines Staates zur Bestreitung der Kriegkosten entrichten; ehedem die Heersteuer, das Heergeld, Reisegeld. 2) Diejenige Steuer, welche feindlichen Unterthanen im Kriege aufgelegt wird, und von welcher die Brandschatzung eine Art ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1789-1790.
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