[1948] Läuten, verb. reg. welches das Activum des vorigen ist. 1) * In weiterer und eigentlicher Bedeutung, einen Laut oder Laute verursachen, hervor bringen. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet; indessen kommt es in derselben noch bey dem Opitz vor:
Ein Thier schweigt oder schreyt, es wiehert oder kräht,
Doch aber kann es nie kein Wort zusammen läuten.
Man gebraucht es nur noch, 2) in engerer Bedeutung von Glocken und Schellen. Das Geläut eines Schellenschlittens. Am häufigsten aber von größern Glocken, und zwar nur von derjenigen Art, da man sie durch eine völlige Schwingung lauten macht. Die Glocken läuten. Es wird geläutet. In die Kirche läuten. Zur Kirche, zur Leiche, zur Hochzeit läuten. Zusammen läuten, mit allen Glocken zum letzten Mahle in die Kirche läuten. Feuer läuten, mit den Glocken das Zeichen eines entstandenen Feuers geben, stürmen.
Anm. Schon bey den Schwäbischen Dichtern lüten, im Oberd. auch lauten, im Nieders. lüden, lüen. Im gemeinen Leben einiger Gegenden, z.B. Meißens, wird es irregulär angewandelt,[1948] Imperf. ich litt, Mittelw. gelitten; welche Abwandelung doch eigentlich dem Neutro zukommen müßte, die es ehedem im Oberdeutschen auch wirklich gehabt hat.
Adelung-1793: Lauten