Lauten

[1948] Lauten, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert. 1. Stimme und Laut von sich geben, sich dem Gehöre merkbar machen. 1) Eigentlich. Er ist so heiser, daß er nicht lauten kann, wofür im gemeinen Leben auch auslauten üblich ist. Dinge, die da lauten, und doch nicht leben, es sey eine Pfeife oder eine Harfe, 1 Cor. 14, 7. Zuweilen auch, Ton und Klang von sich geben.


Mein Saitenspiel soll lauten für und für,

O Herr, von dir,

Opitz.


Die ängstliche Glocke lautet,

Weiße;


wofür auch, obgleich nicht so richtig, läuten gebraucht wird.

Das Halsband läutete mit allen seinen Schellen, Zach. Wo es aber auch das folgende Activum seyn kann. 2) Figürlich, bekannt werden; doch nur in dem zusammen gesetzten verlauten, S. dasselbe. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, mit Beyfügung der Art und Weise. 1) Eigentlich. Bey der Nacht lautet alles stärker. Diese Violine lautet sehr stark, hat einen starken Klang oder Ton. Das lautet nicht als eines Menschen Stimme. Die Glocken lauten sehr traurig. Wohllautend, oder vielmehr wohl lautend, hell lautend, übel lautend. 2) Figürlich. (a) Einen verständlichen Laut haben; wo man dieses Wort gebraucht, wenn man Worte eines andern anführet oder herlieset. Die streitige Stelle lautet so. Der Brief lautet folgender Gestalt. Seine Antwort lautet sehr trotzig. (b) Den Gesetzen der Sittlichkeit, des Wohlstandes gemäß seyn, wofür auch klingen üblich ist. Dein Lob lautet nicht fein. Was gerecht, was keusch, was lieblich ist, was wohl lautet, Phil. 4, 8. Das lautet nicht wohl für einen ehrbaren Mann. Wie würde das lauten?

Anm. Bey dem Notker, der es auch für frohlocken, jubiliren gebraucht, liuten, und im Imperfecto irregulär, lutto, im Angels. wo es auch schreyen bedeutet, hlydan, im Dän. lyde, im Schwed. låta, und ljuda.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1948.
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