[1885] Die Landfuhre, plur. die -n. 1) Eine Fuhre zu Lande; zum Unterschiede von einer Wasserfuhre. 2) Eine Fuhre über Land. Besonders solche Fuhren, welche die Unterthanen dem Grund- oder Landesherren über Land zu thun schuldig sind; zum Unterschiede von den Mistfuhren, Baufuhren, und andern nähern Frohnfuhren.