[1887] Das Landgut, des -es, plur. die -güter Diminut. das Landgütchen, Oberd. Landgütlein, ein Gut, d.i. ein Hof mit dem zum Feldbaue gehörigen Grundstücken, auf dem Lande, besonders so fern es jemanden zustehet, welcher nicht eigentlich zum Bauernstande gehöret. Man theilet die Landgüter in Ritterguter, Freygüter und Unterthanengüter oder Bauergüter.