[1893] Die Landscheide, plur. die -n. 1) Die Scheide, d.i. Gränze, eines Landes; die Landmark, Landesgränze. 2) Die Scheide oder Gränze, des eigenthümlichen Landes besondrer Personen; die Feldgränze. Daher gewisse verpflichtete Leute, welche die Aufsicht über die Gränzen der Felder und Äcker haben, Landscheider genannt werden. An andern Orten heißen sie Untergänger, Steinsetzer u.s.f.