[1893] Das Landschießen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, besonders ehedem, ein feyerliches Schießen aller Schützen eines Landes; zum Unterschiede von einem Gemeinschießen, welches nur von den Schützen einer Gemeine oder eines Ortes gehalten wird. Ein Landschießen halten.