Landstand, der

[1895] Der Landstand, des -es, plur. die -stände, ein Stand eines Landes oder einer Provinz, doch nur ein solcher Stand, welcher das Recht hat, auf Landtagen zu erscheinen, und daselbst über Landesangelegenheiten zu stimmen. Die Landstände zusammen berufen. S. Stand. Daher landständisch, oder nur ständisch, den Landständen gehörig, in ihrer Eigenschaft und Würde gegründet. S. Landschaft und Landsaß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1895.
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