[1895] Der Landstein, des -es, plur. die -e. 1) Der Gränzstein, so wohl eines ganzes Landes, einer Provinz, als auch einzelner Ländereyen oder Grundstücke. 2) Im Bergbaue werden diejenigen Eisensteine, welche man hin und wieder auf oder gleich unter der Erde findet, und sie daher nicht erst auf bergmännische Art gewinnen darf, Landsteine genannt. S. auch Rasenstein.