[1896] Die Landsteuer, plur. die -n, eine Steuer, welche von den Ländereyen eines Landes gegeben wird; zum Unterschiede von der Kopfsteuer, Vermögensteuer u.s.f. Zuweilen auch eine Steuer, welche auf dem Lande, von den Landleuten gegeben wird; zum Unterschiede von der Städtesteuer.