[1896] Die Landstraße, plur. die -n, eine Straße, d.i. großer breiter Weg, welcher durch ein ganzes Land, oder auch aus einem Lande in das andere gehet, und gemeiniglich auf Kosten des Landes unterhalten, und auch die Heerstraße genannt wird, nicht so wohl von Heer, Kriegsheer, als von Heer, eine jede Menge Menschen. In einigen Gegenden auch die Geleitsstraße, weil sie immer sicheres Geleit hat, ehedem der Königsweg, weil er unter dem besondern Schutze der Deutschen Könige und Kaiser stand, im Schwabenspiegel Kap. 214 des Kungez strauzz, wo aber auch schon Lantstrauzz vorkommt, im Nieders. Hellweg, welches vielleicht aus Heerweg verderbt ist.